Rechtliches zu unseren Gutscheinen
Gutscheine verjähren grundsätzlich nach drei Jahren. Gerechnet wird ab Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde.
Ja. Zwar ist auf vielen Gutscheinen ein Name vermerkt, doch verleiht dies der Geschenkkarte nur eine persönliche Note.
Nein. Da der Gutschein zum Tausch gegen Ware oder Dienstleistungen gedacht ist, ist eine Barauszahlung ausgeschlossen.
Eine Stückelung beim Einlösen der Gutscheine ist nicht möglich. Dies ist aus logistischen Gründen im Online-Handel nicht machbar.
Eine Teilsendung, z.B. wenn ein Artikel ausverkauft ist, wird zeitnah durch die Restlieferung vervollständigt.
ZAHLUNG / VERSAND